{"id":1691,"date":"2023-03-09T16:57:19","date_gmt":"2023-03-09T15:57:19","guid":{"rendered":"https:\/\/resl.ch\/kaufsbedingungen-resl-sagl\/"},"modified":"2023-10-05T16:54:44","modified_gmt":"2023-10-05T14:54:44","slug":"kaufsbedingungen-resl-sagl","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/resl.ch\/de\/kaufsbedingungen-resl-sagl\/","title":{"rendered":"KAUFSBEDINGUNGEN RESL Sagl"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"1691\" class=\"elementor elementor-1691 elementor-137\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-e1f8487 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"e1f8487\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\" data-settings=\"{&quot;background_background&quot;:&quot;classic&quot;}\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-f60955a\" data-id=\"f60955a\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-5df4689 elementor-headline--style-highlight elementor-widget elementor-widget-animated-headline\" data-id=\"5df4689\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-settings=\"{&quot;marker&quot;:&quot;underline&quot;,&quot;headline_style&quot;:&quot;highlight&quot;,&quot;loop&quot;:&quot;yes&quot;,&quot;highlight_animation_duration&quot;:1200,&quot;highlight_iteration_delay&quot;:8000}\" data-widget_type=\"animated-headline.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t<h1 class=\"elementor-headline\">\n\t\t\t\t<span class=\"elementor-headline-dynamic-wrapper elementor-headline-text-wrapper\">\n\t\t\t\t<\/span>\n\t\t\t\t<\/h1>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-9cc5258 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"9cc5258\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-2c9e2cf\" data-id=\"2c9e2cf\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-9d27585 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"9d27585\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<div>\n<div>\n<p>Download <a href=\"http:\/\/resl.ch\/wp-content\/uploads\/2023\/10\/S%202.14_02%20-%20CONDIZIONI%20DI%20ACQUISTO.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\" data-wplink-url-error=\"true\">S 2.14_02 &#8211; EINKAUFSBEDINGUNGEN RESL Sagl<\/a><\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<div> <\/div>\n<div>\n<div>\n<h3>1. Allgemeine Bedingungen und Konditionen<\/h3>\n<p>a. Nur schriftlich erteilte Bestellungen unter Verwendung der RESL Sagl-Bestellformulare und dieser Einkaufsbedingungen sind verbindlich. Die Auslegung der internationalen Kauf- und Verkaufsklauseln erfolgt auf der Grundlage der Incoterms 2000. Die Lieferbedingungen des Lieferanten sind nur g\u00fcltig, wenn sie von RESL schriftlich best\u00e4tigt wurden.<\/p>\n<p>b. Eine vollst\u00e4ndige oder teilweise Auslagerung der Auftragsdurchf\u00fchrung an Dritte darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von RESL erfolgen.<\/p>\n<p>c. Verst\u00f6\u00dft der Auftragnehmer gegen die ihm nach dem vorstehenden Absatz auferlegten Verpflichtungen, so kann das RESL die vollst\u00e4ndige Ausf\u00fchrung der Bau- oder Dienstleistungen durch den Auftragnehmer verlangen oder im Falle der Nichterf\u00fcllung den Vertrag k\u00fcndigen.<\/p>\n<p>d. Der Auftragnehmer handelt als Unternehmer und tr\u00e4gt somit alle Kosten, die ihm bei der Ausf\u00fchrung der ihm \u00fcbertragenen Arbeiten oder Dienstleistungen entstehen, insbesondere die Einstellung von Arbeitskr\u00e4ften und die Zahlung von L\u00f6hnen und entsprechenden Geb\u00fchren.<\/p>\n<h3>2. Ausf\u00fchrung der Arbeiten\/Leistung<\/h3>\n<p>a. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle ihm \u00fcbertragenen Arbeiten, einschlie\u00dflich des Schutzes des Werks, fachgerecht und unter Einhaltung der gesetzlichen und beh\u00f6rdlichen Vorschriften sowie aller erforderlichen vertraglichen Bestimmungen auszuf\u00fchren.<\/p>\n<p>b. Der Lieferant ist verpflichtet, alle gelieferten Waren und Materialien unverz\u00fcglich auf ihre Konformit\u00e4t, M\u00e4ngelfreiheit und Transportsch\u00e4den zu \u00fcberpr\u00fcfen. Andernfalls ist er verpflichtet, das RESL zu informieren und auf Verlangen auf Kosten des RESL zur\u00fcckzusenden. Die Nichtfortsetzung der Arbeiten hat f\u00fcr den Auftragnehmer keinerlei Sanktionen zur Folge.<\/p>\n<p>c. Der Lieferant verpflichtet sich, die Ger\u00e4te in einwandfreiem, vorschriftsm\u00e4\u00dfigem und fachgerechtem Zustand und f\u00fcr den technischen Einsatzzweck geeignet zu verwenden.<\/p>\n<p>d. Sind sich jedoch beide Parteien dar\u00fcber im klaren, da\u00df die Art der Arbeiten die Verwendung von Werkzeugen des RESL erfordert, so kann der Lieferer die ihm nach Abschlu\u00df eines Leihvertrags zur Verf\u00fcgung gestellten Ger\u00e4te verwenden. Der Lieferant ist verpflichtet, sich vor dem Einsatz von der einwandfreien Funktionst\u00fcchtigkeit dieser Ger\u00e4te und ihrer Eignung zu \u00fcberzeugen. Jede Verwendung durch den Lieferanten hat den Wert einer Konformit\u00e4tsbescheinigung.<\/p>\n<p>e. RESL kann in keiner Weise f\u00fcr Unf\u00e4lle oder Verletzungen haftbar gemacht werden, die sich aus der missbr\u00e4uchlichen Verwendung seiner Ger\u00e4te und sonstigen Werkzeuge, Einrichtungen und Produkte durch den Lieferanten ergeben. Es liegt daher in der Verantwortung des Lieferanten, sich bei RESL vom einwandfreien Zustand der Werkzeuge, Ausr\u00fcstungen, Anlagen und Produkte zu \u00fcberzeugen.<\/p>\n<p>f. F\u00fcr die Ausf\u00fchrung der Arbeiten ist der Lieferant insbesondere verpflichtet:<\/p>\n<p>&#8211; RESL alle Teile, die Gegenstand des Auftrags sind, rechtzeitig zur Verf\u00fcgung zu stellen; &#8211; alle fachlichen Anmerkungen zu machen, die er im Zusammenhang mit den ihm mitgeteilten Studien f\u00fcr angebracht h\u00e4lt;<\/p>\n<p>&#8211; alle aufgetretenen Schwierigkeiten zu melden;<\/p>\n<p>&#8211; die rechtzeitige Entgegennahme von Koordinierungsbeschwerden sicherzustellen und das RESL unverz\u00fcglich \u00fcber alle Beobachtungen oder Beschwerden zu unterrichten, von denen es unmittelbar Kenntnis hat;<\/p>\n<p>&#8211; sich allen Kontrollen im Zusammenhang mit der Erf\u00fcllung seiner Verpflichtungen zu unterziehen;<\/p>\n<h3>3. Lieferung und Transport<\/h3>\n<ul>\n<li>a. Sind mehrere Bestimmungsorte vereinbart, so stellt der Lieferant im Namen von RESL f\u00fcr jede Sendung gesonderte Versandanzeigen aus. Teillieferungen oder vorzeitige Lieferungen sind ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von RESL nicht m\u00f6glich.<\/li>\n<li>b. Das Risiko der Besch\u00e4digung und des Verlusts der Ware unterliegt der Annahme durch RESL am Bestimmungsort. Erh\u00e4lt RESL die vorgeschriebenen Begleitpapiere nicht, so ist RESL berechtigt, die Ware bis zum Eingang dieser Papiere auf Kosten und Gefahr des Lieferanten zu lagern.<\/li>\n<li>c. Der Lieferant ist verpflichtet, die geltenden internationalen Produktsicherheitsvorschriften einzuhalten, einschlie\u00dflich der Ausstellung der entsprechenden Konformit\u00e4tserkl\u00e4rung und Dokumentation. Alle Werkzeuge und Ausr\u00fcstungen m\u00fcssen den allgemein anerkannten internationalen technischen Normen sowie den Bestimmungen \u00fcber Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer und Unfallverh\u00fctung entsprechen. Au\u00dferdem m\u00fcssen die Waren mit den erforderlichen Schutzausr\u00fcstungen versehen sein, um das Auftreten von Unf\u00e4llen und Berufskrankheiten zu verhindern.<\/li>\n<li>d. Die Verpackungskosten sind im Verkaufspreis enthalten und m\u00fcssen gesondert veranschlagt werden. RESL beh\u00e4lt sich das Recht vor, das Verpackungsmaterial an den Lieferanten zur\u00fcckzusenden, und der Lieferant wird auf Wunsch von RESL die Kosten f\u00fcr das zur\u00fcckgesandte Verpackungsmaterial gutschreiben. RESL schlie\u00dft eine Versicherung gegen die Transportrisiken der Waren ab.<\/li>\n<\/ul>\n<h3>4. Preis und Zahlungsbedingungen<\/h3>\n<ul>\n<li>a. RESL beh\u00e4lt sich das Recht vor, die Zahlung bis zum Erhalt der erforderlichen Unterlagen aufzuschieben. Bei versp\u00e4teter Lieferung wird eine eventuelle Vertragsstrafe vom Rechnungsbetrag abgezogen.<\/li>\n<li>b. Alle zus\u00e4tzlichen oder nicht mehr erbrachten Leistungen sowie \u00c4nderungsarbeiten sind nach den Grundpreisen und Konditionen des Auftrags zu bewerten und zu verg\u00fcten.<\/li>\n<li>c. RESL wird den Preis f\u00fcr nicht ausgef\u00fchrte Arbeiten oder Dienstleistungen vom Pauschalpreis abziehen oder dem Lieferanten in Rechnung stellen.<\/li>\n<li>d. Die letzte Abschlagszahlung in H\u00f6he von mindestens 5 % der Auftragssumme darf in jedem Fall erst nach Abnahme der Bauleistungen geleistet werden.<\/li>\n<li>e. Die Zahlungsbedingungen sind in der spezifischen Bestellung von RESL festgelegt.<\/li>\n<li>f. Der Liefertermin des Materials ist als fest anzusehen (es sei denn, es wurde au\u00dferhalb der Bestellung schriftlich etwas anderes vereinbart). Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist durch den Lieferanten beh\u00e4lt sich RESL das Recht vor, die Zahlung der betreffenden Rechnung um die gleiche Anzahl von Tagen aufzuschieben (Lieferverzug).<\/li>\n<\/ul>\n<h3>5. Strafen<\/h3>\n<ul>\n<li>a. Alle im Rahmen von Unterauftr\u00e4gen erbrachten Arbeiten oder Dienstleistungen m\u00fcssen innerhalb der in der Bestellung festgelegten Fristen ausgef\u00fchrt werden.<\/li>\n<li>b. Die Vertragslaufzeiten werden ab dem Datum der Auftragserteilung berechnet.<\/li>\n<li>c. Die Fristen k\u00f6nnen nur durch schriftliche Vereinbarung und mit Begr\u00fcndung von RESL verl\u00e4ngert werden.<\/li>\n<li>d. Der Lieferant hat eine Frist von 4 Tagen, um dem RESL Ereignisse mitzuteilen, die voraussichtlich zu einer Fristverl\u00e4ngerung f\u00fchren (die 4 Tage sind ab dem Eintreten solcher Ereignisse zu berechnen).<\/li>\n<li>e. Der Auftragnehmer haftet f\u00fcr alle Sch\u00e4den, die sich aus einer Verz\u00f6gerung der Ausf\u00fchrung ergeben, auch wenn die Verz\u00f6gerung bei der Fertigstellung des Werks aufgeholt wird.<\/li>\n<li>f. F\u00fcr jede angefangene Woche des Lieferverzugs beh\u00e4lt sich RESL das Recht vor, die folgenden Vertragsstrafen pro Preis einschlie\u00dflich jeder Position anzuwenden. <\/li>\n<\/ul>\n<p><span style=\"background-color: transparent; color: var( --e-global-color-accent ); font-family: var( --e-global-typography-text-font-family ), Sans-serif;\"> 1 bis 2 Wochen: 2%.<\/span><br \/><span style=\"background-color: transparent; color: var( --e-global-color-accent ); font-family: var( --e-global-typography-text-font-family ), Sans-serif;\"> 3 bis 4 Wochen: 4%.<\/span><br \/><span style=\"background-color: transparent; color: var( --e-global-color-accent ); font-family: var( --e-global-typography-text-font-family ), Sans-serif;\"> Ab Woche 5: 6% (max.)<\/span><\/p>\n<h3>6. Haftung f\u00fcr besch\u00e4digte Produkte<\/h3>\n<p>Der Lieferant verpflichtet sich, RESL im Falle von Anspr\u00fcchen Dritter vollumf\u00e4nglich schadlos zu halten und RESL den Schaden zu ersetzen, der RESL durch Haftungsanspr\u00fcche wegen Sch\u00e4den an den gelieferten Produkten entsteht. RESL verpflichtet sich, den Lieferanten unverz\u00fcglich zu informieren, wenn sie von solchen Anspr\u00fcchen Kenntnis erlangt. RESL beh\u00e4lt sich das Recht vor, den Lieferanten unabh\u00e4ngig von den Fristen des Produkthaftungsgesetzes in Anspruch zu nehmen.<\/p>\n<h3>7. Garantie<\/h3>\n<ul>\n<li>a. Der Lieferant ist f\u00fcr die \u00dcbereinstimmung der Waren mit den vereinbarten Spezifikationen sowie f\u00fcr die Eignung der Waren f\u00fcr den vorgesehenen Zweck verantwortlich.<\/li>\n<li>b. RESL pr\u00fcft die eingegangenen Waren so schnell wie m\u00f6glich, setzt jedoch keine bestimmte Frist. Die Garantiezeit betr\u00e4gt 24 Monate ab Eingang der Ware bei RESL. Sollte RESL M\u00e4ngel feststellen, hat sie das Recht, die Garantie jederzeit innerhalb der Garantiezeit geltend zu machen. Im Falle eines Garantieversto\u00dfes beh\u00e4lt sich RESL das Recht vor, den Austausch zu verweigern.<\/li>\n<li>c. Der Auftragnehmer haftet f\u00fcr Personen-, Sach- oder immaterielle Sch\u00e4den, die Dritten oder fremdem Eigentum bei der Ausf\u00fchrung von Arbeiten oder Dienstleistungen zugef\u00fcgt werden. Er verpflichtet sich, RESL gegen alle Anspr\u00fcche und Klagen zu sch\u00fctzen, die aus diesem Grund gegen ihn erhoben werden, und zwar so lange, wie die Haftung RESL zugerechnet werden kann. In jedem Fall ist die Haftung f\u00fcr nicht konforme RESL-Materialien ausgeschlossen.<\/li>\n<li>d. Der Auftragnehmer tr\u00e4gt die alleinige Verantwortung f\u00fcr die ausgef\u00fchrten Arbeiten oder Dienstleistungen und f\u00fcr alle ihm von RESL anvertrauten Materialien und Ausr\u00fcstungen ab dem Zeitpunkt des Beginns der Arbeiten bis zu deren Endabnahme. Folglich ist er unabh\u00e4ngig von einer Versicherung f\u00fcr Ersatz und Reparaturen verantwortlich.<\/li>\n<li>e. Der Lieferant verpflichtet sich, Versicherungsbescheinigungen vorzulegen, sobald RESL diese anfordert.<\/li>\n<li>f. Die fehlende Deckung eines Schadens durch eine Versicherungspolice befreit den Lieferanten nicht von seiner Haftung.<\/li>\n<\/ul>\n<h3>8. H\u00f6here Gewalt<\/h3>\n<ul>\n<li>a. Der Begriff &#8220;h\u00f6here Gewalt&#8221; bezeichnet jedes Ereignis, das die von der Rechtsprechung festgelegten Kriterien erf\u00fcllt: ein Ereignis, das unabwendbar, unvorhersehbar und au\u00dferhalb des Willens der Partei liegt, die es geltend macht.<\/li>\n<li>b. Sollte die eine oder andere Partei aufgrund h\u00f6herer Gewalt ganz oder teilweise an der Erf\u00fcllung ihrer jeweiligen Verpflichtungen gehindert sein, wird vereinbart, dass die Erf\u00fcllung f\u00fcr die genannten Parteien ausgesetzt wird, solange die Situation der h\u00f6heren Gewalt andauert.<\/li>\n<li>c. Die Partei, die die Unm\u00f6glichkeit der Leistung meldet, muss : &#8211; die andere Partei um jeden Preis &#8211; sobald der Zustand der h\u00f6heren Gewalt eintritt &#8211; \u00fcber die Art, den Beginn und die voraussichtliche Dauer des Ereignisses sowie den Umfang der von dem Ereignis betroffenen Arbeiten zu informieren. &#8211; so schnell wie m\u00f6glich alle geeigneten Ma\u00dfnahmen zu ergreifen, um die Situation zu bereinigen und auf jeden Fall ihre Auswirkungen zu begrenzen.<\/li>\n<li>d. Betr\u00e4gt die durch h\u00f6here Gewalt verursachte Verz\u00f6gerung mehr als 15 aufeinander folgende Tage, so kommen die Parteien zusammen, um einvernehmlich die Modalit\u00e4ten f\u00fcr die Fortsetzung der Ausf\u00fchrung des Vertrags oder gegebenenfalls die Beendigung der vertraglichen Beziehungen zu pr\u00fcfen. Keine der Parteien kann Schadenersatz f\u00fcr eine Verz\u00f6gerung aufgrund des Fortbestehens h\u00f6herer Gewalt verlangen.<\/li>\n<\/ul>\n<h3>9. Urheberrechte<\/h3>\n<ul>\n<li>a. Das Urheberrecht an allen dem Lieferanten \u00fcberlassenen Unterlagen, wie Zeichnungen, Abbildungen oder Berechnungen usw., bleibt Eigentum von RESL. Der Lieferant darf diese Unterlagen und sonstigen Informationen nur dazu verwenden, um die Bestellung von RESL ausf\u00fchren zu k\u00f6nnen. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von RESL ist der Lieferant nicht berechtigt, auf der Grundlage dieser Unterlagen oder Informationen Waren f\u00fcr Dritte herzustellen, diese Unterlagen oder Informationen in irgendeiner Weise zu kopieren oder zu vervielf\u00e4ltigen oder sie an Dritte weiterzugeben oder offenzulegen, mit Ausnahme der Dritten, die der Lieferant unmittelbar mit der Ausf\u00fchrung der Bestellung betraut hat.<\/li>\n<li>b. F\u00fcr den Fall, dass dieser Vertrag zugunsten von RESL gek\u00fcndigt wird, verpflichtet sich der Lieferant bereits jetzt, die sofortige Nutzung der besonderen Verfahren, ob patentiert oder nicht, deren Eigent\u00fcmer er ist und die f\u00fcr die Ausf\u00fchrung der Arbeiten oder Dienstleistungen erforderlich sind, zu gestatten.<\/li>\n<li>c. Der Lieferant sch\u00fctzt RESL vor Regressanspr\u00fcchen f\u00fcr den Fall, dass er ein von einem Dritten patentiertes Verfahren anwendet. Er hat den Patentinhaber so zu entsch\u00e4digen, dass es nicht zu Verz\u00f6gerungen oder Unterbrechungen der Arbeit kommt und RESL vor jeglicher Haftung gesch\u00fctzt ist.<\/li>\n<\/ul>\n<h3>10. Sicherheit und Umweltschutz<\/h3>\n<p>Der Lieferant ist f\u00fcr den Teil der Arbeiten, f\u00fcr den er verantwortlich ist, f\u00fcr die Anwendung der gesetzlichen und beh\u00f6rdlichen Ma\u00dfnahmen zur Sicherheit am Arbeitsplatz f\u00fcr alle Personen und f\u00fcr den Schutz der Umwelt verantwortlich. Der Lieferant verpflichtet sich in diesem Zusammenhang zu<\/p>\n<ul>\n<li>die in den geltenden Rechtsvorschriften festgelegten Sicherheitsvorschriften am Arbeitsplatz einhalten;<\/li>\n<li>ihrem Personal die notwendigen Materialien und Ausr\u00fcstungen zur Verf\u00fcgung zu stellen, um diese Vorschriften einzuhalten;<\/li>\n<li>die Mittel zur Erf\u00fcllung dieser Verpflichtung auszuarbeiten und umzusetzen;<\/li>\n<\/ul>\n<h3>11. Schutz der Daten<\/h3>\n<p>RESL beh\u00e4lt sich das Recht vor, die pers\u00f6nlichen Daten des Lieferanten im Rahmen der Ausf\u00fchrung dieses Auftrags zu verarbeiten. Der Lieferant erteilt RESL insbesondere die Erlaubnis, diese Daten an Dritte in der Schweiz und im Ausland zum Zwecke der Gesch\u00e4ftsabwicklung weiterzugeben. Der Anbieter ergreift die erforderlichen Ma\u00dfnahmen zur Gew\u00e4hrleistung des Datenschutzes.<\/p>\n<h3>12. Geheimhaltungsvereinbarung<\/h3>\n<p>Die Parteien verpflichten sich, den Inhalt dieser Vereinbarung oder Informationen im Zusammenhang mit dieser Transaktion nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn an Regulierungsbeh\u00f6rden und in dem erforderlichen Umfang.<\/p>\n<h3>13. Zus\u00e4tzliche Klauseln<\/h3>\n<ul>\n<li>a. Der Lieferant hat es zu unterlassen, im Zusammenhang mit dieser Bestellung Ver\u00f6ffentlichungen vorzunehmen, in denen RESL erw\u00e4hnt wird. Solche Ver\u00f6ffentlichungen d\u00fcrfen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von RESL gedruckt werden.<\/li>\n<li>b. Die auf der Grundlage dieses Auftrags gelieferten Waren m\u00fcssen den geltenden Umweltschutzgesetzen und -vorschriften entsprechen. Der Lieferant verpflichtet sich, RESL von s\u00e4mtlichen Anspr\u00fcchen Dritter, einschlie\u00dflich Beh\u00f6rden, freizustellen, die sich aus der Verletzung solcher Gesetze und Vorschriften durch den Lieferanten ergeben.<\/li>\n<\/ul>\n<h3>14. Erf\u00fcllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht<\/h3>\n<ul>\n<li>a. Erf\u00fcllungsort ist der in der Bestellung angegebene Bestimmungsort der Ware, Erf\u00fcllungsort f\u00fcr die Zahlung ist der Sitz von RESL.<\/li>\n<li>b. Gerichtsstand f\u00fcr alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Auftrag ist der Sitz von RESL. RESL kann jedoch auch die Gerichte am Wohnsitz des Lieferanten anrufen.<\/li>\n<li>c. Der vorliegende Vertrag unterliegt dem materiellen Schweizer Recht. Das &#8220;\u00dcbereinkommen der Vereinten Nationen \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf&#8221; vom 11. April 1980 ist auf diesen Vertrag nicht anwendbar.<\/li>\n<\/ul>\n<\/div>\n<\/div>\n\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Download S 2.14_02 &#8211; EINKAUFSBEDINGUNGEN RESL Sagl 1. Allgemeine Bedingungen und Konditionen a. 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